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Informationen aus der Gemeinderatssitzung vom 01.09.2010 :

Kommunales

Bergrecht wegen Quarzgehalt.
Der Kiesabbau der Firma Markus Wolf in Leimersheim soll rechtlich auf eine neue Grundlage gestellt werden. Bislang unterlag der Abbau dem Wasserrecht: Genehmigungsbehörde war die Kreisverwaltung. Jetzt soll das Bergrecht gelten; zuständig ist dann das Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz. Grund: Der Quarzgehalt des abgebauten Materials liegt laut einem Gutachten sehr hoch, rund 92 Prozent ist Quarz.

Die Gemeinde Kuhardt stimmt dem ersten Hauptbetriebsplan des Leimersheimer Kiesbau-Unternehmens Markus Wolf grundsätzlich zu. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch. Der Kiesabbau soll zukünftig nach dem Bergrecht geregelt werden.

Deshalb war die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten worden. Als Vorteil sehe man, dass künftig nicht nur die Gemeinden gehört werden, sondern auch die Eigentümer betroffener Grundstücke direkt mit einbezogen werden, sagte Ortsbürgermeister Roland Eiswirth.

Alle Genehmigungsverfahren werden mit der Umstellung mehrstufiger und haben nur noch für zwei, maximal vier Jahre Gültigkeit. Nach dem Bergrecht sind auch Enteignungen nur noch bei so genannten Schlüsselgrundstücken mitten im Abbaugelände möglich, bei Randgrundstücken gar nicht mehr. Zudem werde dann, sofern überhaupt der Fall eintritt, nicht nur der Wert der Ackerkrume ersetzt, so Eiswirth, sondern auch der Wert der darunter liegenden Bodenvorkommen berücksichtigt.

In der Gemarkung Kuhardt sind in den vergangenen Jahrzehnten rund 26 Hektar Abbaufläche benötigt worden. Im regionalen Raumordnungsplan sind noch weitere 26 Hektar vorgesehen, die im Gebiet des geplanten Polders „Hördter Rheinauen" liegen. „Die Kiesabbauer gehören bei uns in die Landschaft, das sind auch keine isolierten Betriebe", sagt Eiswirth. Der Rat verabschiedete die Stellungnahme bei zwei Gegenstimmen. (lsb)

Quelle: Die Rheinpfalz, 04.09.2010

 

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