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Kompromisslösungen zum Befahren der Leinpfade :

Pressemitteilung

Auf ihre erneute Anfrage bei der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Margit Conrad bezüglich der Benutzung der Leinpfade durch Angler, wurde der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund wie folgt mitgeteilt.

Im Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd haben bereits im Sept./Okt. 2006 weitere Ortstermine und Gespräche mit den Freizeitfischereinverbänden Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V. und Sportfischereiverband Pfalz e.V., dem Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim sowie dem Forstamt Pfälzer Rheinauen bezüglich der Schaffung von Parkmöglichkeiten für die Freizeitfischerei stattgefunden.

In dem Antwortschreiben heißt es weiter, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim weiterhin die Auffassung vertritt, dass die Betriebswege an den Bundeswasserstraßen Rhein weder durch die Angelfischerei befahren noch beparkt werden dürfen. Hiervon ausgenommen seien jedoch die Betriebswege mit der Beschilderung „Anlieger frei“.

Unter Zugrundelegung dieser Aspekte wurden ca. 30 öffentliche Anfahrts- und Parkmöglichkeiten zwischen der deutsch-französischen Grenze (Rhein-Km 352,070) und der Isennachmündung (Rhein-Km 438,326) besichtigt.
Insgesamt können hier nun 44 öffentliche Parkmöglichkeiten berücksichtigt und in topographischen Karten eingezeichnet werden. Diese Karten sollen dann im Einvernehmen mit den Fischereiverbänden bei den Fischereierlaubnisschein-Ausgabestellen ausgelegt werden, sowie über das Internet abrufbar sein, so in dem Antwortschreiben der Ministerin weiter.

„Es ist ganz offen und begrüßenswert, dass trotz der restriktiven Haltung des Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim akzeptable Kompromisslösungen für alle Beteiligte gefunden werden“, so die Abgeordnete Schleicher-Rothmund abschließend.

 

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