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Schleicher-Rothmund begrüßt erste Ergebnisse zur Brückenvariante :

Pressemitteilung

„Die Nordvariante B3 wird gegenüber der Parallelvariante unter verkehrlichen und finanziellen Gesichtspunkten zu bevorzugen sein; auch führt sie nicht zu neuen städtebaulichen Konflikten“, so war es aus der gestrigen Sitzung des Verkehrsauschusses des rheinland-pfälzischen Landtages von der Landesregierung zu erfahren. Die SPD hatte auf Initiative der Landtagsabgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund um Berichterstattung zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth gebeten, da nunmehr die Umweltverträglichkeitsstudie vorliege.

Verglichen wurden in der Umweltverträglichkeitsstudie drei Nordvarianten und eine Parallelvariante (D 2 Linie) zur heutigen B 10. Die B-Varianten queren etwa 1,5 Kilometer stromabwärts der bestehenden Brücke den Rhein. Alle drei Trassenvorschläge verlaufen nördlich des DaimlerChrysler Werkes und südlich des landeseigenen Rheinhafens. Die Varianten B 1 und B 2 schließen an die bestehende Anschlussstelle B 9 Jockgrim an. Die B 3 Variante liegt südlich der Anschlussstelle. Die D 2 Linie verläuft nördlich, direkt parallel der bestehenden Rheinbrücke entlang der B 10 zum Wörther Kreuz. Aus dem Vergleich der B-Varianten gehe die Variante B 3 als diejenige mit den geringsten Auswirkungen im Hinblick auf die europäischen Schutzgebiete (FFH- Vogelschutzgebiet) hervor. Allerdings müsse nach derzeitigem Kenntnisstand auch dort von erheblichen Eingriffen im Vogelschutzgebiet ausgegangen werde.

Die Variante D 2 habe keine Auswirkungen auf europäische Schutzgebiete. Sie sei daher nach der Überprüfung auf ihre Verträglichkeit mit FFH und Vogelschutz die aus naturschutzfachlicher Sicht am günstigsten zu beurteilen.

Die Variante B 3 werde nach bisherigen Erkenntnissen in der Region Wörth positiv aufgenommen und werde daher gegenüber den anderen Varianten als eher durchsetzbar eingestuft. Sie sei gegenüber der Variante D 2 unter verkehrlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten zu bevorzugen. Darüber hinaus verschone sie die Bevölkerung in den bebauten Gebieten entlang der bestehenden B 10 vor zusätzlichen Belastungen durch Lärm und Schadstoffe.
„Über diesen Hinweis bin ich besonders erfreut, denn eine Brücke auf Kosten der Maximiliansauer Bürgerinnen und Bürger muss vermieden werden. Die Aussagen der Landesregierung werte ich da als gutes Signal in die richtige Richtung.“ so Schleicher-Rothmund. Wobei die Bildung der Bürgerinitiative sicherlich auch dazu beigetragen hat, die Belange der Menschen vor Ort deutlicher zum Ausdruck zu bringen. Interessant ist auch, dass die Parallelvariante auch aus finanziellen Aspekten schlechter zu bewerten ist. Damit ist ein Haupt-Argument der Befürworter der Parallelbrücke endgültig vom Tisch.

Abschließend war zu erfahren, dass es das Ziel sei noch 2005 der Antrag auf ein Raumordnungsverfahren (ROV) zu stellen. Hierzu ist noch mal anzumerken, dass dies nach rheinland-pfälzischen Landesplanungsrecht für raumbedeutsame Planung und Maßnahmen, die - wie im vorliegenden Fall einer Bundesfernstraße - eine überörtliche Bedeutung haben erforderlich ist. Ein Verzicht auf eine ROV würde im Planfeststellungsverfahren bzw. im Rechtsverfahren Risiken für das angestrebte Baurecht verursachen.

 

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