[Darstellung Größer 1 wählen.] [zum Inhalt (Taste Alt+8).] [zur Auswahl (Taste Alt+7).] (Taste Alt+6).

SPD Kuhardt.

Mitglied werden :

Bild Mitglied werden

Links :

Nachdenkseiten

Heimatbrief

Heimatbrief

Sonstiges :

Websozis

:

Besucher:297843
Heute:28
Online:1
 

Bund plant keine Änderung des Bergrechts :

Pressemitteilung

Die regierungstragenden Fraktionen SPD und CDU im Bund sehen keine Veranlassung für eine Änderung des Bergrechtes, wie sie der SPD-Landtagsabgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund auf deren Anfrage hin mitgeteilt haben.

Schleicher-Rothmund hatte sich an die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU in Berlin mit der Bitte gewandt, angesichts der Diskussionen um die Handhabung des Bergrechtes hier vor Ort mittels einer Änderung des Bergrechtes die Interessen der Menschen in der Region wieder in ein vernünftiges Gleichgewicht zu bringen.

„Ich meine immer noch, dass die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte zwischen Kiesabbau-Unternehmen und Grundstückseigentümern ohne Bergrecht günstiger war. Da hilft es m.E. auch nicht viel, dass das Bergrecht bei der Goldgewinnung für die Wahrung der Interessen der Grundstückseigentümer, Möglichkeiten zur Erlangung finanzieller Ausgleiche vorsieht. Die müssen in einem weiteren Verfahren geltend gemacht werden und das bedeutet mehr Aufwand“.

Aber genau auf diese Möglichkeit der sog. Mitgewinnungsrechte weisen beide Antwortschreiben hin. Das bedeutet, dass der Grundeigentümer von dem Mitgewinnungsberechtigten (=Bergbauunternehmer) innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Kenntnisnahme von der Mitgewinnungsentscheidung die Herausgabe der mit gewonnenen Bodenschätze gegen Erstattung der für die Gewinnung gemachten Aufwendungen verlangen und dann die Bodenschätze selbst verwerten kann. Ist ihm die Übernahme der herauszugebenden Bodenschätze nicht zumutbar, kann er dafür von dem Mitgewinnungsberechtigten einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen.

SPD und CDU-Fraktion sehen angesichts dieser rechtlichen Rahmenbedingungen keinen Anlass für die Grundstückseigentümer einen entschädigungslosen Eigentumsentzug zu befürchten. Das Bergrecht sehe einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Beteiligten vor.

„Juristisch mag das zutreffend sein, praktisch bedeutet die Anwendung des Berrgrechtes ein aufwändigeres Verfahren und mehr Aufwand ist bestimmt nicht begrüßenswert. Ich werde jetztdie weitere Entwicklung in der vorhandenen Rechtslage weiter aufmerksam begleiten und ggf. noch mal aktiv werden“ so Schleicher-Rothmund abschließend.

 

- Zum Seitenanfang.