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Konjunkturpaket II :

Allgemein

Prioritätenliste für die Verteilung der Bundes- und Landesmittel auf Investitionen bei den Kitas des Kreises

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises hatte am 31.3. in einer öffentlichen Sitzung über die Prioritätenliste bei den beantragten Konjunkturförderungen für die Kitas im Kreis zu beschließen.

Die Prioritätenliste wurde unter den Gesichtpunkten Dringlichkeit, Verteilung auf kommunale und freie Träger und schnelle Umsetzung erstellt. Förderfähig nach dem Konjunkturpaket sind Sanierungsmaßnahmen, die vor allem der Energieeinsparung, der CO2-Reduzierung und dem Lärmschutz dienen bzw. damit in direkter Verbindung stehen.

Außerdem war noch zu berücksichtigen, dass die Höhe der Fördermittel für Einrichtungen im Kreis Germersheim mit maximal 801.653 € festgelegt ist.

Wenn die in der Liste unter 1 – 11 aufgeführten Maßnahmen bewilligt und in Anspruch genommen werden, sind die Fördermittel somit ausgeschöpft. Gemäß der Vorlage unseres Jugenddezernenten Rainer Strunk wurde folgende Reihung beschlossen. (Über die tatsächliche Förderung entscheidet allerdings letztlich die Landesregierung.)

Hier die Liste im Einzelnen:

Einrichtung geplante Investition Förderung

1. Kiga St. Martinus, Lingenfeld 97 T€ 77T€
2. Kiga Regenbogen Hagenbach 191 T€ 158 T€
3. Kiga Steinweiler 99 T€ 63,8 T€
4. Kiga Faustina Rheinzabern 78 T€ 71 T€
5. St. Josef Bellheim 143 T€ 114,4 T€
6. St. Johannes Germersheim 77 T€ 61,6 T€
7. Ev. Kiga Wörth 32 T€ 25,6 T€
8. Kiga Leimersheim 178 T€ 142,4 T€
9. Kiga Minfeld 8,2 T€ 4,6 T€
10. Oberlin Kiga Wörth 55 T€ 44 T€
11. Kiga Freisbach 43 T€ 33,2 T€
1001T€ ca. 800 T€

Anschließend folgen in der Priorisierungsübersicht die Maßnahmen für folgende Einrichtungen:

Erlenbach, Westheim, Schubertstr. Kandel, Neuburg, St. Pius Kandel, Knittelsheim, Ottersheim, Scheibenhardt, Winden, Faustina Rheinzabern (2. Teil), Ev. Kiga Steinweiler, Regenbogen Hagenbach (2. Teil), Martinus Lingenfeld (2. Teil), Leimersheim (2. Teil), Neupotz, Berg, Sonnenschein Germersheim, Lustica Lustadt, Ev. Kiga Lustadt.

Die Anträge dieser Einrichtungen stehen somit sozusagen auf der Warteliste, falls eine höher eingereihte Maßnahme nicht durchgeführt wird oder seitens der Landesregierung anders beurteilt wird.

Obwohl von den über 70 Einrichtungen lediglich für 26 Kitas Anträge gestellt wurden, war allen an den bisherigen Entscheidungsprozessen beteiligten Mitarbeitern der Verwaltungen und den Stadt/Gemeinderäten klar, dass viele an sich notwendige Maßnahmen schon vom Grundsatz her nicht förderfähig sind oder und dass das Gesamtvolumen der förderfähigen Maßnahmen stark über die vorhandenen Mittel hinausgeht. Die dem Jugendhilfeausschuss insgesamt vorgelegten Investitionsvorhaben beliefen sich auf etwa 3 Millionen €, also das Dreifache der Mittel, für die eine Förderung möglich wäre.

 

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